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IT Sachverständiger Industrieelektronik
- Überprüfung von Geldspielgeräten
Beratung • Entwicklung • Gutachten Honorar, Kosten (Stand 11/2024) |
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Beträge mit Mehrwertsteuer (MWSt) basieren auf dem derzeitigen Satz von 19%. Bei einer Mehrwertsteueränderung wird die gültige Mehrwertsteuer verrechnet. Sonstige Kosten (Flug-, Bahn-, Hotel-, Mietwagenkosten, Spesen) werden nach Aufwand weiterverrechnet. Die Überprüfung der Geldspielgeräte wird pauschal pro GSG berechnet. ©
Michael Benzinger 2024 Stand: 02.11.2024 |